Der Gesetzgeber zählt Cannabis zu den weichen Drogen weshalb bei sehr sehr geringer Menge THC im Körper nicht SOFORT der Führerschein entzogen wird bzw. nicht unbedingt entzogen wird.

Anders ist es bei allen anderen Illegalen Substanzen oder Wirkstoffen aus der Rubrik Drogen. Diese bedeuten eine sofortige Fahrunfähigkeit und Entzug der Fahrerlaubnis bis eine Abstinenz über längeren Zeitraum nachgewiesen ist.

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