Gemäß Planzeichenverordnung (PlanZVO) heißt E "nur Einzelhäuser zulässig" und D "nur Doppelhäuser zulässig". Die römische Ziffer bezeichnet wahrscheinlich die Anzahl der Vollgeschosse, also D I "Doppelhäuser mit einem Vollgeschoss" oder D II "Doppelhäuser mit zwei Vollgeschossen". Aber am besten schauen Sie direkt in die Legende des B-Planes oder fragen im Bauamt nach.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.