Hallo.

Ne Frage in die Runde: Und zwar haben ja Autos eine Kindersicherung in Form einer Verriegelung der Tür, so daß nur von außen geöffnet werden kann.

  1. Wenn ein Zweitürer diese Einrichtung nicht hat, muß dann ein Kind hinten sitzen, weil da die Einrichtung bei zum Beispiel einem Viertürer vorhanden ist, aber nicht vorne? Aber bei einem Zweitürer generell dann hinten sitzen?
  2. Wenn ein Zweitürer oder Viertürer diese Einrichtung hat, muß sie dann auch von Gesetzes wegen genutzt werden? Und wenn ja:
  3. Bis zu welchem Alter ist das notwendig?
  4. Wenn man diese Einrichtung nicht nutzt und es passiert etwas, handelt man dann grob fahrlässig? (Versicherungstechnisch und Gesetzestechnisch)
  5. Es muß ja zu diesem Thema ein Gesetz geben. Wenn ja, wo ist es zu finden?

Falls jemand etwas genaues weiß, wäre ich über eine Antwort dankbar. Hab nämlich schon gegoogelt ohne Ende, finde aber keine richtige Aussage dazu.

Danke.