Ich bin als Komandidist an einer KG zu 52% beteiligt. Der Komplementär zu 48%. Der Komplementäre entnimmt privat monatlich EUR 5000. Dies ist weniger als der zu erwartende Gewinn. Wenn diese Entnahmen nicht zurueck bezahlt werden ist es dann wie eine Gewinnausschüttung zu bewerten? Oder ist es eine Forderung der KG ggü. dem Komplementär der Diese wieder begleichen muss? Kann der Komplementäre damit Steuern aufschieben die irgendwann von der KG bezahlt werden muessen?