Hallo zusammen, wenn einem von der Polizei ein mündliches fahrverbot ausgesprochen wird, der Führerschein aber nicht entzogen wurde ( weil er zum dem Zeitpunkt nicht mitgeführt wurde ) und dieses Fahrverbot auch zwei Wochen nach der vermeintlichen Trunkenheitsfahrt nicht schriftlich bestätigt wurde, ist dieses mündlich ausgesprochene Fahrverbot dann gültig oder nichtig?

Es geht hierbei nicht um eine Verkehrskontrolle bei der ein gewisser Alkoholpegel festgestellt wurde, sondern lediglich zeugen haben behauptet dass die Person das Fahrzeug betrunken geführt hat.

Danke für eure antworten