Hallo Community,
meine Tochter (18) absolviert derzeit ihr FSJ und musste für 7 Tage ins Krankenhaus. Als FSJ-lerin ist Sie selber krankenversichert und soll nun 70€ Zuzahlung leisten.
Für die Zuzahlungsbefreiung gibt es die 2% Regel vom "Bruttoeinkommen" Ist das Geld welches sie für das FSJ erhält denn überhaupt als "Einkommen" anzurechnen??
Ein Entgelt bekommt Sie ja nicht, denn Sie steht in keinem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis. Sie arbeitet ehrenamtlich, hat jedoch Anspruch auf ein "Taschengeld" (ca. 300€ im Monat)
Ich hatte nun schon Kontakt mit verschiedenen Krankenkasse und bei jeder eine andere Info erhalten - die Krankenkasse wo Sie ist sagt natürlich "Ja, es ist Einkommen"
Danke für eure Hilfe,
Markus