Hallo Leute,
in meiner Schule ist es so, dass einige Schüler/innen, die besonders häufig fehlen, eine Attestpflicht kriegen. Sprich: Sollten sie auch nur eine einzige Stunde fehlen, beispielsweise wegen starken Kopfschmerzen, müssen sie zum Arzt gehen und ein Attest holen.
Ist das per Gesetz überhaupt zulässig (NRW)?
Zweitens: Ich habe (komischerweise) auch eine Attestpflicht - meinten die Lehrer. Und es steht auf den Kurslisten so drauf. Ich habe aber nie eine Benachrichtigung dazu bekommen, mir wurde nie etwas gesagt, habe keinen Brief erhalten, etc.
Ich habe letztes Schuljahr häufiger mal aus psychischen (aber ernsten) Gründen gefehlt, und diese nicht vollständig entschuldigt bekommen, weil ich erst kurz vor den Sommerferien wieder in der Schule war und dort nicht alle Lehrer erreicht habe. Ich werde dieser Attestpflicht auf jeden Fall widersprechen / meine Beratungslehrer mal drauf ansprechen und ggf. boykottieren.
Wie sieht die Gesetzeslage aus?
Liebe Grüße