Hallo zusammen. Bei mir in der Arbeit wurde es die letzen 10 Jahre so geregelt, dass jeder seinen Jahresurlaub bis zum 31.3 nächsten Jahres, ohne Angabe von Gründen, mit rüber nehmen durfte. Jetzt passt das einigen Vorgesetzen nicht mehr. Nun fordern sie, dass jeder bis 31.12 seinen Urlaub angetreten haben muss. Ausnahmen sind im Tarifvertrag geregelt. Mir geht es darum, ob es nicht Gewohnheitsrecht ist, weil wir die letzten 10 Jahre ohne Hinweise und Anträge den Urlaub mit ins neue Jahr nehmen durfen.