Hallo, kurze Frage die nicht so einfach zu beantworten ist...

Bei einem Erbfall geht das Haus auf den dafür vorgesehenen Erben über. Genauso die Wohngebäudeversicherung. Hier besteht kein Sonderkündigungsrecht (da ja Erbe und nicht Kauf). Wie verhält es sich hier mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht? Geht diese auf den Erben automatisch über oder besteht hier ein Sonderkündigungsrecht wie bei einer normalen Privathaftpflicht (Wegfall des Risikos wegen Tod des VN)