Hallo ich habe ein Frage,
als ich 14 war wurde ich Täter in einem Ermittlungsverfahren wegen Verbreitung Kinderpornographischer Inhalten. Das alles hat sich ganz schön lange gezogen jedoch ist es zum Endergebnis gekommen dass ich nur 20 Sozialstunden leisten musste und nur einen Eintrag ins Erziehungsregister bekommen habe... Ich habe keine Verurteilung bekommen oder sonst was nur einen Eintrag ins Erziehungsregister bzw eine Ermahnung kann ich mich Trotzdem noch erfolgreich bei Der Bpol bewerben ? Ich erfülle alle kriterien nur der Knack punkt ist halt diese Sache?