Hallo Leute, ich habe soeben vom Amtsgericht einen Antrag auf Unterlassung gem. Paragraph 1 GewSchG i.V.m. Paragraph 210 ff., 49 ff. FamFG erhalten.

Dem Antragsgegner wird untersagt, die Antragsteller zu bedrohen, sich in einem Umkreis von 200 Metern der Wohnung der Antragssteller zu nähern, den Antragssteller nicht zu kontaktieren, aufsuchen oder treffen

2. Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiederhandlung gegen das in Ziffer 1ausgesprochene Verbot ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

Meine Frage ist, wie kann ich den Absatz, welcher mit "2." gekennzeichnet ist verstehen und was kann ich als Angezeigter jetzt im besten Fall tun? Bin noch minderjährig.