Hallo Leute,

habe mal eine Frage: Bei mir wurde vor kurzem eine WKB am Zahn 46 durchgeführt.

Gilt dies bei der Abrechnung mit der PKV als Zahnbehandlung oder Zahnersatz? Hintergrund ist, daß für Zahnbehandlung 100% erstattet werden, für Zahnersatz aber nur 60%.

Stutzig gemacht hat mich folgender abschnitt in den AGB: "Als Zahnersartz gelten prothetische und implanthologosche Leistungen ... mit Kronen jeder Art ... sowie ... der damit in Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen, wie z.B. Wurzelbehandlungen ..."

Dann wäre die Leistung ja schlechter als in der GKV.