Hallo,

mich würde bei einem Bausparvertrag interessieren wie hoch die monbatliche Rate auf der Seite des Arbeitnehmers sein muss. angenommen der Arbeitgeber zahlt 10 € zu dem Bausparvertrag als vermögenswirksame Leistungen hinzu. Wie hoch muss der Mindestbetrag des Arbeitnehmers dann sein. Kann er auch nichts bezahlen und die monatliche Rate des Bausparvertrags entspricht dann der Vermögenswirksamen Leistung des Arbeitgebers von 10 €?Oder gibt es einen Mindestbetrag der monatlich in einen Bausparvertrag eingezahlt werden muss,damit der Arbeitgeber VL bezahlt?Wäre schön,wenn mir jemand dies beantworten könnte,am besten mit Rechtsquelle....im Vermögensbildungsgesetz habe ich dazu leider nichts gefunden. Mit freundlichen Grüßen Mark