Hallo :)ich habe zur Zeit (von August bis Oktober) eine kurzfristige Beschäftigung von 30 Stunden im Monat und habe beim Vertrag dies als Hauptbeschäftigung angegeben. Nun werde ich zeitgleich noch eine zweite kurzfristige Beschäftigung im September (24 Stunden) beginnen. Ist diese Beschäftigung dann meine "weitere Beschäftigung", also muss ich dies als Nebenarbeitgeber angeben? Oder ebenfalls als Hauptarbeitgeber?Viele Grüße,Marius