Hi

Ich habe vor einem Jahr etwa (Ja ich weiß, strunzdoof und unbelehrbar) eine Kreditanfrage bei der Firma "Optima Finanzcheck Plus" gestellt.Habe leider auch etwas unterschrieben, aber als man von mir eine Vorkasse für Bearbeitung wollte habe ich dem ganzen einen Riegel vorgeschoben und bin zur Vernunft gekommen. Diesen Sommer wollten sie von mir 89,50€ haben, was ich natürlich einfach ignoriert habe. Vergangene Woche kam ein Schrieb vom Anwalt, man wolle jetzt in etwa das Doppelte (Mahnkosten etc.) haben. Vorhin habe ich dort mal angerufen und mich auf §655c (1) BGB berufen, der besagt dass man nichts zu zahlen hat, wenn kein Kreditvertrag zustande kommt. Dies sagte ich der Frau wie gesagt am Telefon und sie sagte nur, sie würde es notieren und ich würde allerdings weiterhin Post bekommen weil die Akte noch offen bleibt. Dies solange, bis sich der ursprüngliche Antragssteller entscheidet wie er weiter vorgehen möchte. Nach nochmaligem Durchlesen der unterschriebenen Unterlagen habe ich entdeckt, dass man sich im kleingedruckten auf §652 (2) BGB beruft, der besagt dass Aufwendungen dem "Mäkler" zu ersetzen sind, wenn es vereinbart ist. Auch bei nicht Zustandekommen eines Vertrages. Da sich diese beiden Paragraphen natürlich ein stückweit widersprechen und aufheben, wollte ich wissen ob hier irgendwer Erfahrungen und das nötige Fachwissen hat. Ich gehe stark davon aus, dass diese Firma im Leben nicht vor Gericht ziehen wird und lediglich versucht mich abzuzocken. Ich möchte mich nur nochmal vergewissern und habe absolut keine Lust weiter Post nachhause zu bekommen, die gerne auch mal im falschen Briefkasten (Bei meiner Mutter) landet :) Ich danke euch schonmal im Voraus recht herzlich