Hallo,

folgender Fall: Ich bin vor ablauf der Kündigungsfrist ausgezogen und habe zum lüften der Wohnung und überprüfung des Zustands jemanden beauftragt. Aber wie sieht es mit der Kehrwoche aus? Vertraglich wurde nichts festgelegt ich hab habe sie sozusagen "freiwillig" gemacht weil sie nachträglich eingeführt wurde.

Ich muss dazu sagen das ich im Streit mit dem Vermieter auseinander gegangen bin und ungern "unnötig" alleine dorthin gehen möchte.

Muss ich also die Kehrwoche trotzdem dort noch machen?