Am 28.06 ist die Kündigung der Mietwohnung (fristgerecht) mit einer Frist von 3 Kalendermonaten zum 30.09 per Einschreiben versendet worden. Die Kündigung soll lt. Mietvertrag spätestens am dritten Werktag der beginnenden Kündigungsfrist erfolgen. Die Postzustellung am 30.06 war erfolglos, der Vermieter war nicht anwesend. Die Abholung durch den Vermieter erfolgte erst am 11.07. (Auslandsaufenthalt bis einschließlich 09.07) Laut Vermieter ist die Kündigung nicht zum 30.09, sondern zum 31.10 wirksam. Muß der Vermieter mir die Kündigung mit dem neuen Kündigungstermin bestätigen? Hat der Vermieter recht? gibt es hierzu gültige Rechtssprechungen oder Urteile? Wie soll ich mich verhalten?
Kündigung der Mietwohnung per Einschreiben, welches Datum zählt?
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