Leider sind die vorherigen Antworten falsch!

Eine Prüfauflage ist ein gedrucktes Exemplar der Einreichung im Ministerium. Mit der Prüfauflage stellen die Verlage ein kostenloses Exemplar zur Verfügung, damit sich Schulen und Lehrkräfte einen ersten Eindruck von einer Neuerscheinungen machen können. Hier können auch Korrekturen gesammelt und an den Verlag geschickt werden, jedoch hat das Ministerium bei Änderungen das "letzte Wort".

Erst nach der Prüfung und Zulassung durch das Ministerium wird eine Erstauflage gedruckt und verkauft. Daher kann die EA Änderung gegenüber der PA beinhalten.

Eine Prüfauflage ist weder für den Verkauf noch für den Schuldienst zugelassen!