Hallo,

ich bin mit abgelaufenem TÜV unterwegs gewesen und dabei von der Polizei gesichtet worden. Zuhause wieder angekommen (Auto steht auf Privatgrundstück) kamen Polizeibeamte und klemmten mir eine Postkarte hinter den Scheibenwischer:

Ein Mängelbericht mit Aufforderung zur Beseitigung der Mängel innerhalb 2 Wochen. Eine Bestätigung dessen ist möglich durch Dienststellen des TÜV und?/oder eine Polizeidienststelle, sofern die Mängelbeseitigung durch eine einfache Sichtprüfung festgestellt werden kann. Und Rücksendung der Karte an das Landratsamt innerhalb weiterer 3 Tage. Wenn ich die Karte nicht fristgerecht zurückschicke wird das Fahrzeug zwangsstillgelegt. Zusätzlich eine Anzeige, welche wohl ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg zur Folge hat. Das Bußgeld werde ich wohl zahlen müssen, darum geht es mir nicht. Und natürlich werde ich das Fahrzeug nicht mehr fahren.

Ich möchte das Fahrzeug auf dem Privatparkplatz stehen lassen und zu einem späteren Zeitpunkt zum TÜV bringen. Mir also eine Stilllegung und Wiederzulassung ersparen. Eine Unterbringung in einer Garage wäre zur Not auch möglich.

Meine Fragen sind:

  • Was hat es mit dieser Postkarte auf sich?
  • Wenn ich die Karte fristgerecht zurückschicke, - wer prüft nach, ob die Mängel tatsächlich behoben sind? (Habe nichts auszufüllen auf der Karte, allein die Rücksendung ist meine Bestätigung, dass die Mängel behoben wurden).
  • Kann ich zur HU gezwungen werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann mein Auto nicht zwangsstillgelegt werden?

Vielen Dank für Eure Antworten.