Hallo,

Ich bin aktuell schwanger und unser Kind kommt im Oktober voraussichtlich zur Welt.

Für KfW 300 zählt ja die Einkommensgrenze des vorletzten und des vorvorletzten Jahres. 

Müsste zu diesem Zeitpunkt schon das Kind auf der Welt gewesen sein, oder genügt es, wenn es erst in diesem Jahr zur Welt kommt?

In diesem Jahr wären wir über der Einkommensgrenze.

mfg