Hallo, und danke, dass ihr da seid.

Ich bekomme Hartz IV und bin selbständig "Aufstocker". Jetzt kann ich im Ausland für 3 Wochen auf Rechnung Geld verdienen, Vermittelbarkeit besteht wegen einer 5-Jährigen Tochter nur bedingt. Ich habe dem Jobcenter entsprechend eine Änderungsmitteilung geschickt. Das Jobcenter sagte erstmal per Email, das sei eine nicht zu genehmigende Ortsabwesenheit (mein Urlaub ist verbraucht, und ich würde den auch nicht einsetzen wollen) und droht, die Leistungen ganz zu streichen.

Ich lese das so: Als Selbständige wäre ich bei der Kundenacquise auf Deutschland begrenzt und muss einen Auftrag ablehnen?

Danke für eine nachvollziehbare Antwort.