Antwort
Ja, das gibt es und zwar ist das ab dem 01.01.2015 so geregelt: Es gibt dann von den Pflegekassen pro Demenzerkrankte 115,60 €/Monat zusätzlich. Diese Geld ist aber nur für einen zusätzlichen Betreuer gedacht, der müsste aber die Qualifizierung § 87 b haben. Es gilt dann 20/160 Das heißt: Auf einen Qualifizierten Betreuer mit § 87b kämen 20 Demenzkranke bei Vollzeit. Dies wären ca. 2300 €/Monat zusätzlich und das wäre dann der Monatsgehalt für einen Betreuer bei Vollzeit.