Sehr geehrte Damen und Herren,

meine regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden die Woche (Zusatzvereinbarung), jedoch ist im normalen Arbeitsvertrag eine 35 Stundenwoche geregelt und der Rest wandert auf das Zeitkonto. Nun würde mich interessieren woran man sich bei der Stundenanzahl an Feiertagen und einsatzfreien Zeiten während der Schließungszeiten des Entleihbetriebs orientiert und ob der Branchenzuschlag gezahlt werden muss.

Da viele Arbeitnehmer sich von den Zeitarbeitsfirmen unter Druck und Drohungen in den Urlaub schicken lassen, habe ich hierzu leider nicht viele Informationen finden können und hoffe jemand kann mir weiterhelfen.