Es gibt eine Erbengemeinschaft und es gibt ein Nachlasskonto. Verpflichtungen aus dem Nachlass wurden alle bezahlt. Jetzt gibt es eigentlich nur noch Einnahmen. Von der Erbengemeinschaft wurde bisher kein Gemeinschaftskonto angelegt. Frage: Kann jede Partei ihren Anteil der jährlichen Einnahmen die momentan noch auf das Nachlasskonto überwiesen werden, abzüglich Ausgaben wie Grundsteuer und Kontoführungsgebühren, an sich herausverlangen? Ich kann ja die Miterben wohl nicht zur Eröffnung eines Gemeinschaftskontos für derartige Zwecke zwingen? Nachlasskonto ist aber in meinen Augen eben das Nachlasskonto und kein Gemeinschaftskonto der Erbengemeinschaft.