Hallo,

ich wohne in Duisburg und es handelt sich um einen genehmigten Dachgeschoss Wohnraum.

Bei der Stadt teilte man mir mit, dass ein Fenster über 1 Sparren nicht genehmigungspflichtig ist, eines über 2 Sparren aber schon und dass ich einfach eine statische Berechnung machen lassen sollte. So wie ich die Bauordnung aber verstehe greife ich in die Statik ein, somit wäre es genehmigungspflichtig, wenn mir aber ein Statiker die wegnahme des Sparrens und Einbau eines Wechsels als ubedenklich bestätigt, dann ist es genehmigungsfrei. Nach der BauO NRW, §65, sind statische Veränderungen, die nicht unerheblich sind, genehmigungsfrei, wenn ein „Sachkundiger" eine Bestätigung über die Unbedenklichkeit ausstellt.

oder verstehe ich das falsch, nur die Aussage der Stadt Duisburg verstehe ich dann nicht wirklich, oder die wollen die Unbedenklichkeitsbescheinigung nur sehen.

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