Bin schon ewig bei hotmail, d.h. outlook; eigentlich sehr zufrieden (für umm´e :-)). Um zunächst etwas in die "hotmail´s" zu bekommen war ich etwas freizügig mit der Adressweitergabe, jetzt habe ich eine Warnung: Über 70.000 ungelesene eMail´s, bitte aufräumen, der Speicherplatz ist über 90 % und damit bald ausgeschöpft.
(P.S.; oder Speicherplatz hinzukaufen)

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Mieter-(in) Eilish

Recht hat für jeden einen anderen Beigeschmack;
hier hat das deutsche Recht aber einen gelungenen Rahmen gegeben:

Der Vermieter ist verpflichtet die Aussenanstriche regelmäßig zu erneuern;
der Mieter ist für Innenanstriche zuständig.

Bei Dir ist die Sache kompliziert, du kannst aber ohneweiteres fragen warum der Vormieter keinen Abschlußanstrich gemacht hat.

Das würde ihn wohl (beruhigen;), gefallen wenn Du ihm deinen Anstrich bei einem Besuchstermin zeigst.

Sollte, denk dran nur das zu streichen, was gestrichen werden soll!;
dann noch die Frage gestellt werden, wqelche Firma das war:

Wie wärs mit MÜLLER aus einem entfernteren Ort ?!

Womöglich wäre eine Quittung für ihn weiterverwendbar, das ist dies mit dem Müller evtl. wenig diehnlich, sag den Namen vergessen zu haben; online-Branchenbuch hätte es angeregt.

Hoffentlich hilft Dir das; sonst stelle ich gerne selbst Fragen, bis dann;

mfrGr: JT

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. . .kleine Pickelchen mit etwas wie Grint (wie im Auge) feste bräunliche Kruste,

um die Pickelchen herum, das ist der Krätzetierchen ihre Auscheidung.

Früher tötlich, da die Seefahrer immer mehr aufgefressen wurden, heute relativ harmlos, kann davon kommen, das man in Anderleuts Bett geschlafen hat wo die Tierchen drin waren (oder auf´nem Sofa gesessen).

Mit Creme und alles durch die Waschmaschine in einem Rutsch erledigt, etwas Aufwand hat´s schon dann wars das aber, Deine Freunde werden Dich bewundern

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. . . ein "absolutes Parkverbot" gibt es nicht! Es gibt nur ein absolutes Halteverbot.

Das ist auch logisch, man/frau hält für bis zu 3 min, dann erst parkt man. Wie soll man/frau die drei Minuten vorher parken ohne zu halten?

Trotzdem ist dein Ansinnen richtig und wird von den wahrscheinlich unbemerkt von Abschleppmanövern bedrohten, freundlich und dankbar angenommen; sodaß sie sich aus dem Gebühren-Abzock-Bereich entfernen können.

Ich musste mich auch mal gegen eine jeden Tag an der gleichen Stelle, eine geschlossene Reihe angebl. Falschparker, die alle nicht wußten das auch eine nur mit Pfeil gekennzeichnete einspurige Fahrbahn wie eine Einbahnstraße mit links-Parkverbot ausgestattet ist "verwarnt" wurden.

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. . . das Pflaster nicht einfach obendrauf kleben.

Sondern die Wunde gut zusammenquetschen, es gibt bei Wunden auch schonmal klammern; und dann wenn die beiden Kanten genau aneinderliegen ohne dieses Watteteil, also reines Klebepflaster festkleben.

Klappt!

Sollte es jucken dranlassen! Jucken mit Kälte oder Wärmekompresse mildern;

3 Tage - fertig!

Schick uns dann ein neues Foto!!

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. . . eingeschlafen ausparken ist immer sehr gefährlich. 
So was wie schlafwandeln, nur halt am Steuer, Schlafsteuern heißt das?!

Den Querlenker kann man/frau beim Ausparken aber nicht wirklich beschädigen, dazu ist der zu stabil und es brauch etwas Schwung und einer echten Kollision mit irgendwas z.B. einem Grenzstein.

Zu stark eingeschlagen darf es eigentlich auch nicht geben aber gut denkbar das etwas ausgekugelt oder eine Manschette abgerutscht ist, wenn Du es Dir leisten kannst lass das alles mal nachsehen, sonst musst Du dir die Arbeit - da kann auch die Spur neu eingestellt werden müssen - selbst machen, was bei letzterem (der Spur) nicht geht: Zur Werkstatt aufbocken und die Räder je Achse präzis wieder parallel einstellen.

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. .. da musst Du Dich bei der fachbezogenen Studienberatung erkundigen. 

Ich sehe es sehr optimistisch, das fast alles von den Grundlagenfächern in den ersten 3 Semestern anerkannt wird 

(so die auch im neuen Studienfach auftauchen).

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die Ausfahrt selbst muß frei bleiben!

Meine sogar 5 m vor und hinter der Einfahrt sind auch noch verboten. 

Da kann man/frau aber auch (gelassen) drauf verzichten wenn man sich etwas Ranggierfähigkeiten aneignet;
also etwas weit ausholen - wenn kein Gegenverkehr da ist - und dann über die eigene Spur an dem falsch Parkenden vorbei in die eig. Einfahrt.

Von mir seit dem ersten F´-scheintag praktiziert; ist einfach schneller (spritzig!) und erübrigt wahrscheinlich ergebnisfreie verbale Auseinandersetzungen.  

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. . . ruf ihn einfach mal an: "Wo bleibt´s?" 

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Darf ich meine Praktische Prüfung mit Bargeld zahlen?

Heute in der praktischen Prüfung im Auto wurde mir vom Tüv gesagt, ich hätte die Rechnung nicht bezahlt. Diese habe ich meines Wissens nach nie bekommen, angeblich stand sie auf dem Zettel für die Theorie Prüfung, allerdings hab ich diesen nicht mehr. Ich würde diesen nochmal anfordern um mich zu vergewissern. Nun sagte ich dies ist kein Problem da ich es passend bar dabei hätte.

Da hat er mir gesagt ich kann diese Std. nicht wahrnehmen da ich es nur überweisen kann und ihm nicht persönlich bar bezahlen kann. Er hat mich zum TÜV geschickt und gesagt eventuell kann ich heute doch noch fahren. Habe dann beim TÜV die Rechnung beglichen und ruf ihn an, er sagte mir es geht wohl doch nicht mehr.

Dies hat mich leicht verwundert da nachdem ich das Auto verlassen hab direkt der nächste Prüfling ankam, der war wohl ne Std zu früh da, aber demnach hättte ja danach Zeit da sein müssen.

Nun sieht es allerdings so aus dass ich heute nur die Std. beglichen habe, in der er mich weggeschickt hat, was ich äuserst dreist finde. Denn ich zahle ja jetzt für eine Leistung die nie vollbracht wurde. Ist das überhaupt rechtens? Vorallem die Begründung Bargeld kann er nicht annehmen da er ja nicht mit so viel Geld!(90€) rumlaufen könnte.

Ich sehe das als Machtmissbrauch an und denke mir da ich das Geld dabei hatte, müsste er mich eigentlich nicht wegschicken, vorallem kann ich es nicht einsehen es jetzt nochmal zu zahlen da er ja keine Leistung erbracht hat.

Kann ich dagegen klagen? und würde mir geholfen werden bei der Klage da ich momentan arbeitslos bin?

Fühle mich leicht verarscht und weiß nicht wie ich mich gegen soetwas wehren könnte. Aber wahrscheinlich ist es als einfacher Bürger schwierig sich gegen soetwas wie den TÜV zu wehren, früher war es so erst die Ware dann das Geld.. in diesem Falle halt Dienstleistung, echt traurig dass das so nicht mehr funktioniert. Viel schlimmer noch heutzutage zahlt man anscheinend die teuren Leute ja auch noch für nichtgeleistete Leistungen. Schwierig für mich einzusehen, als erst kürzlich arbeitslos gewordener Mensch der versucht sein letztes Geld für den Führerschein auszugeben um eine eventuell weiter entfernte Arbeitsstelle demnächst wahrnehmen zu können...

Was dazu kommt dass ich die nächste Prüfung wahrscheinlich erst nächstes Jahr machen kann und die letzten 3 Tage extra noch übungsstundne gemacht habe um für heute Topfit zu sein.

Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig unter die Arme greifen, ich frage mich einfach ob er das darf...

Vielen Dank

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Frag ihn zunächst selbst was er sich dabei denkt ?! Ich meine es muss gesetzlich immer einen Weg geben mit Bar zu zahlen.

Ich habe auch was gegen die ganzen Einzugsermächtigungen, m. E. aufgenötigt und gesetzeswidrig z.B. VHS {heißt Volkshochschule}

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Frag doch Deine Oma ob Sie nicht mitfliegen will?!

Zum Händchenhalten.:-) oder Däumchen drücken ;-)

Ein bisschen schon,aber ich mache mich nicht lächerlich; habe es bei einer Oma auch schon gemacht und die hatte mich mit Ihrer Angst angesteckt.

Suche Dir eine NachbarIn raus der Du es erzählst, viele gehen darauf ein und werden schon wissen was Dich ablenkt!

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Dafür ist die Hupe doch da! 

Innerorts gelten strengere Kriterien, wenn Du einen warnst der falschrum in der Einbahnstraße fährt, ist das mit Sicherheit legal.

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Taschenuhr!!!

Wo willst Du denn 1000 m dichthalten? Mitten im Atlantik?

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Unverschuldet in Arbeitslosigkeit geraten und nun seit mehr als 5 Jahren kein grüner Zweig in Sicht?

Schon seit mehr als 5 Jahren bin ich nun als arbeitslos gemeldet und halte mich mit Minijobs über Wasser, da ich unter 25 bin und keine Leistungen bekomme. Es wird nur die Krankenkasse und ein Teil der Miete gezahlt und ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft.

Ich habe damals vor 5 Jahren unverschuldet meine Ausbildung verloren. Ich war gerade mal 15 als bei uns zuhause der Strom abgestellt wurde. Das war etwa 2 Monate bevor ich mit der Schule fertig war. Damit haben sich dann meine Noten drastisch verschlechtert und die letzten paar Wochen waren meine Noten so schlecht, dass ich den Hauptschulabschluss gerade so bekommen habe. Die Qualiprüfungen habe ich verhauen.

Als ich dann bei meinem ersten Arbeitgeber angefangen habe, hatten wir immer noch keinen Strom und die Situation zuhause hat sich immer weiter verschlechtert. Als dann im November auch noch mein Moped den Geist aufgegeben hat, habe ich immer öfter auf der Arbeit gefehlt. Wird haben da übrigens sehr abgeschnitten am Land in einem 10-Häuser-Dorf gelebt wo im Winter kaum geschort wurde. Leider wurde ich dann noch fristlos gekündigt bevor das Jahr vorbei war.

Die Situation hat sich nicht verbessert und wird hatten weiterhin keinen Strom. Ich bin dann auch noch in eine psychotische Depression gefallen (die ich jetzt immer noch habe und keine Therapie hilft). Der Strom wurde erst viele Monate später wieder angestellt, aber da war es schon zu spät und mein Leerlauf war zu lange. Mein Moped war leider immer noch kaputt und das war auch ein Grund, dass ich nichts machen konnte.

Ich hatte praktisch die Jahre 2013, 2014, 2015 einen Leerlauf. Irgendwann war ich dann 18 und wir sind in eine vorstädtische Gegend gezogen weil wird uns die Miete nicht mehr leisten konnten, da mit 18 mein Kindergeld erstmal wegfiel. Dann hatte ich die Möglichkeit an einer beruflichen Reha teilzunehmen. Das habe ich dann 1 Jahr gemacht, aber helfen konnte mir keiner wegen der Depression. Da keine Besserung eintrat, wurde ich aus der Reha Rausgeschmissen. Praktisch habe ich 2016 auch noch einen Leerlauf, weil ich die Reha nirgendwo mit angeben kann wegen dem Abbruch bzw. Rausschmiss.

Seitdem halte ich mich mit Minijobs über Wasser aber komme trotzdem nicht weiter. Die Situation verschlechtert sich wieder. Wenn es blöde kommt, wird der Strom wahrscheinlich bald wieder gesperrt.

Vom Arbeitsamt wurde ich als gestört abgestempelt und soll auf unbestimmte Zeit in einer Behindertenwerkstatt arbeiten. Das ist nicht möglich, da es finanziell nicht machbar ist. Das ist kompliziert! Das Arbeitsamt weigert sich zu zahlen da ich noch unterhaltspflichtig bin und unterhalt bekommen würde aber Unterhalt bekomme ich nicht. Somit wird nur ein kleiner Teil der Miete der Bedarfsgemeinschaft übernommen. Geld für Lebensmittel muss ich mir selbst verdienen, deshalb kann ich den Job nicht aufgeben!

Was soll ich machen und an welches Amt könnte man sich wenden?

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. . . wenn ich wüßte wo Du wohnst: Ich gehe in der Region HS (Heinsberg) auf holländischer Seite Blaubeeren pflücken.

Depri . . der ganze Kram; als meditatieve Sport, Sonne und Frischluft Aktivität ist es bei freier Zeiteinteilung mühsam aber schön die Heidelbeeren zu ernten.

Abends bist Du fertig, wurdest auf der Arbeit intensief braun [so dass Du allen erzählen kannst Du kommst gerade von einer Himallaja-Expedition] und bekommst pro Kilo 1€.

Arbeit die Spaß macht. Mir steht auch jemand auf dem Schuh und fordert Unterhaltsbeteiligung (bin nicht gesetztl. unterhaltspflichtig, der ist ~ geregelt) Das ist der einzige Wehrmutstropfen; solange ich nichts richtig bezahltes habe mach ich´s trotzdem.

Oft lernt man interessante Menschen kennen . . .

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Das ist ungewöhnlich, ich würde behaupten der mit `Vorfahrt Achten´ hat die Vorfahrt.

Ich denk aber es gilt: Bei zweifelhafter Vorfahrtsituation:  "Immer warten (anhalten) und mit Gestick sich mit anderen absprechen (signalisieren).

"Fahren sie"  bzw. man nickt das  man/frau "kann"!

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