Ich habe vor einer Abiturprüfung ein Zweithandy von mir abgegeben. Zusätzlich habe ich mein "richtiges" Handy in einem anderen Raum für den "Notfall" etwas nicht zu Wissen deponiert. Ich bin während der Prüfung allerdings nicht rausgegangen und habe es also nicht benutzt. Jedoch hat ein Lehrer dieses Handy während der Prüfung entdeckt. Ich habe also nach der Prüfung direkt gesagt, ich habe es in dem Raum vergessen und deshalb nicht abgegeben. Allerdings wurden vor der Prüfung die Handys gezählt und es waren soviele Handys wie Schüler da. Jetzt ist meine Frage, ob es als Täuschungsversuch zählt, dass ich ein Zweithandy abgegeben habe und ein anderes in diesem Raum liegen gelassen habe.