Guten abend, Ich wurde vorhin auf dem Rückweg aus Holland vom Zoll angehalten. Ich hatte meine Taschenlampe mit einem Elektroschocker (ohne prüfzeichen) vorne dran in meiner Türablage im Auto. Die Lampe wurde beschlagnamt. Meine Frage also, mit welcher Strafe kann ich rechnen? Habe noch nie was mit der Polizei zutun gehabt und das Teil hab ich nur zur selbstverteidigung. Gillt mein Auto als Öffentlichkeit, weil man das ja besitzen aber halt nicht mit rum tragen darf?

Vielen Dank schonmal