Hallo, ich möchte ab September ein duales Studium in einer Stadtverwaltung machen und muss dafür sowohl das Führungszeugnis abgeben als auch angeben, ob "gerichtliche Strafverfahren bzw. Ermittlungsverfahren der Staatsanwalt in den letzten drei Jahren anhängig waren". Mein Problem ist, dass gegen mich vor etwa einem halben Jahr eine Anzeige wegen Diebstahls gestellt wurde, diese aber als Jugendsünde abgestempelt und das Verfahren nach Paragraph 45 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes eingestellt wurde. Meine Fragen wären 1. ob dadurch meine Verbeamtung bzw mein duales Studium gefährdet ist, obwohl das Verfahren ja eingestellt wurde? 2. ob ich dieses Verfahren da angeben sollte/muss oder nicht? Vielen dank im Voraus :-)