Mitarbeiter aus der Buchhaltung soll 6 Wochen im Jahr als Urlaubsvertretung und in Krankheitsvertretung 3 Stunden täglich an der Information des Unternehmens eingesetzt werden. Ist dies schon eine Versetzung? Muss der Betriebsrat informiert werden? Im Arbeitsvertrag des Mitarbeiter steht die Klausel "Der Angestellte verpflichtet sich im Bedarfsfall auch andere ihm zumutbare Tätigkeiten zu übernehmen". Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag ist jedoch "Buchhalter". Kann der Mitarbeiter sich weigern die Vertretung zu übernehmen?