Hallo Ihr Lieben,

Bitte entschuldigt alle Rechtschreibfehler :)

Ich komme schnell zum Thema. Ende 2021 habe ich die Eignungsfeststellung (für die Offizierslaufbahn) bei der Bundeswehr erfolgreich abgeschlossen. Ich wurde auch T4 gemustert. Hab nach langem Gedanken festgestellt das ich eigentlich kein Waffensystemoffizier oder jtac Offizier werden möchte und habe meine Bewerbung zurückgenommen.

Soweit ich mich erinnern kann, ist die Eignungsfeststellung für die Bw 2 Jahre gültig. Habe auch gehört das bei Vorlage dieser Feststellung viele Arbeitgeber auf ein Prüfverfahren verzichten.

Jetzt die einfache Frage, ob man bei Vorlage der Eignungsfeststellung von der Polizei übernommen wird, oder muss man die Bewerbungstests auch bei der Polizei wiederholen.

Die frage beschaeftigt mich seit knapp einer std. Werde natürlich morgen früh anrufen und fragen, aber vielleicht hat schon jemand damit Erfahrung gemacht.