Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, ob man sich als Mieter dagegen wehren kann, dass einer unserer Nachbarn im Haus, zu seiner Feststehenden Grillhütte ( ca 25 qm ) im Gemeinschaftsgarten, nun angrenzend zur Hütte, einen Feststehenden Pool ( Rund ca 6m Durchmesser ) aufstellt und diesen im Boden einlässt.

Der Gemeinschaftsgarten hat knapp 200 qm und wir haben ein 4 Parteienhaus.

Besagter Nachbar nimmt sich die Freiheit im Garten, ohne Rücksicht auf die übrigen Bewohner, zu machen was er will, da er bisher darauf spekuliert, dass wenn es erstmal steht, die Vermieter den Aufwand scheuen, ihm deshalb Ärger zu machen. Die Vermieter sind auch schon um die 80 Jahre und hoffen auch immer, dass sich das meiste von alleine "klärt".

Ich kann mir vorstellen, dass das letzte Wort wahrscheinlich leider der Vermieter hat, aber ich hoffe trotzdem auf ein wirksames Rechtsmittel zu stoßen, denn der Garten ist mehr und mehr "Privatbesitz" dieses Nachbarn geworden, mit den großen Flächen, die dieser dauerhaft für uns andere "sperrt".

Wir haben es einige Male mit Gesprächen versucht, doch entweder lügt er uns an oder halt die Vermieter. Spielt uns also irgendwie gegeneinander aus. Das geht seit gut 5 Jahren so. Meine Tochter und eine ältere Dame die mit im Haus wohnen, fühlen sich auch zunehmend unwohl, denn Es geht um einen sehr unangenehmen Zeitgenossen, der mich auch schonmal Körperlich angegangen hat, als ich ihn auf seine Sachen die er überall im Haus verteilt und liegen lässt angesprochen habe.

Ich will unseren doch schon recht betagten Vermietern da jetzt auch nicht unbedingt den riesen Ärger machen, da unser Verhältnis seit bald 20 Jahren immer positiv war. Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, diese zu schonen, aber besagten Nachbarn in die Verantwortung zu nehmen. Danke schonmal für jede hilfreiche Antwort.

Beste Grüße

Manuel