Hallo liebes Forum. Wir würden uns gerne ein großzügiges (ca 100M2) Gewächshaus zulegen um eigene Nahrung zu Produzieren. (Wir leben in MV und möchten es privat nutzen - sind keine Landwirte/ Gärtner) In der § 61 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern steht: "Gewächshäuser mit einer Firsthöhe bis zu 5 m, die einem landwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und § 201 des Baugesetzbuches dienen und höchstens 250 m2 Brutto-Grundfläche haben" sind Verfahrensfrei. Von privater Nutzung steht da nix ;( Nun zu meiner Frage:

Darf ich bauen oder nicht?

Vielen Dank für Eure Hilfe ;)=

LG