Hallo!

Wir habe einen Fahrradträger zu Montage auf Anhängerkupplung am PKW.

Am Fahrradträger ist das gleiche Kennzeichen montiert wie am PKW, da dieses am PKW bei Transport von Rädern verdeckt wird.

Nun haben wir aber einen 2 PKW mit Anhängerkupplung.

Kann ich nun dort den Fahrradträger mit Kennzeichen vom 1 Auto montieren?

Die Kennzeichen sind dann nicht identisch!

Der Halter wäre aber die Gleiche Person!

Ich gehe mal davon aus, dass bei Fahrzeugwechsel auch das Kennzeichen auf dem Träger gewechselt werden muss, so das beides immer identisch ist.