Ein Taufpate soll bei der religiösen Entwicklung / Erziehung des Kindes unterstützen, daher logischerweise auch die entsprechende Konfession haben! Bei einer katholischen Taufe kann dementsprechend auch nur ein Katholik Taufpate sein! Andersgläubige können "nur" Taufzeugen sein. Wenn ich mich dazu entschliesse mein Kind taufen zu lassen, übrigens erst bei Religionsmündigkeit ab 14 kann das Kind die Taufe durch Firmung selbst bekräftigen! habe ich mich ja auch bereits für eine Konfession entschieden und in der Regel die, die auch von den Eltern oder zumindest einem Elternteil gelebt wird! Andersgläubige können und sollen auch unser Leben und Denken bereichern, können die Taufe aber wie gesagt nur bezeugen. Wenn den Eltern etwas passiert, so dass die Paten die Verantwortung für das Kind übernehmen sollen, kann ich dies sowieso nur testamentarisch festlegen, religiöse Patenschaften beinhalten da keinerlei "Rechtsanspruch"! Unsere Kinder sind katholisch getauft und von mir so "erzogen" , in dem ich es ihnen vorlebe. Das ändert aber nichts an der Tatsache, das auch Andersgläubige eine ganz wichtige Rolle im Leben meiner Kinder spielen und sollte sowieso nicht nur von der Religion abhängen!

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Fürbitten werden nicht vom Platz aus vorgelesen, sondern entweder vom Ambo aus, oder man steht vorn mit Mikro

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