Eine Nutzer von Internet hat mich beleidigt und bedroht, daher habe ich eine Strafanzeige bei Polizei erstattet. So Weit ich weiß Polizei fängt Ermittlungensverfahren an und am Ende entscheidet Staatsanwaltschaft über Verdacht des Beschuldigters. Jemand hat mir gesagt, wenn wegen mangels Beweises Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren eingestellt würde,bekämt Verletzter einen Bescheid.

Meine Frage 

wenn eine Anklage festgestellt würde, informiert Verletzter von Staatsanwaltschaft darüber und wie weiteres Verfahren?