hi,

ein Beispiel.

Person A angagiert person B, die girokonto auf ihre namen oder per falschen Pässen eröffnen um auf diese Konten, zuvor per gefälschter Überweisungaufträge per Beleg, geld zu empfangen. Person B, wird verhört und sagt, dass er alles Person A übergeben hat, und Person A ihm als verdienst 10% des betrages gab. Person A wurde festgenommen aufgrund 8 jähriger Ermittlungen und eine Hausdurchsuchung und Firmenräume. Bei Person A zuhause wurde kein Geld gefunden, auch keine Illegal zugeflossenen gelder auf seinen Girokonten.

Der Sta sieht eine Geldwäsche in diesem zusammenhang, da dieser sagt, Person A habe, geld seiner Firma Geliehen, und muss dies schriftlich festhalten und dies der Bank übergeben bevor es eingezahl wird.

zu meinr frage,

Das mit der Firma einzahlung per Bareinzahlung von diesem geld was ergaunert worden ist kann doch nicht gestützt werden, er kann ja sagen, dass er das Geld in Casinos, oder auf der Strasse gefunden hat. Bei Person A wurde auch garkein Bargeld gefunden, was eigelich eine vorraussetung bei geldwäsche ist, denke ich mal. Gibt es ein BGH urteil oder irgend ein anderes , welches man sich ranziehen könnte.

danke

mfg