Guten morgen, ich habe, da bei einer Elternzeit von 24 Monaten nur 22 Monate ElternGeld bezahlt wird, Geld vom Jobcenter erhalten bis mein erster Lohn kommt. Das Jobcenter hat, obwohl im März mein erster Lohn bezahlt wurde bis April Hartz 4 bewilligt. Dazu muss man sagen das ich den Antrag natürlich richtig ausgefüllt habe und das Datum für den Wiedereinstieg in meinen Festvertrag schriftlich abgegeben habe. Nun bin ich erkrankt und erhalte seit mitte März rückwirkend Krankengeld, das mir auch schriftlich bewilligt wurde. Habe aber kein Geld erhalten. Nach Anfrage per email habe ich von meiner Sachbearbeiterin nur erfahren das mein Geld an das Jobcenter überwiesen wurde wegen eines eventuellen Erstattungsanspruch das das Jobcenter gegen mich hat. Nun meine Frage,darf meine KrankenKasse mein Krankengeld ohne korrekte schriftliche Ankündigung und Erläuterung an das Jobcenter überwiesen? Muss das Jobcenter einen ggf vorliegenen Erstattungsanspruch nicht separat an mich stellen. Klar ist natürlich das ich einen ggf vorliegende Überbezahlung vom Jobcenter zurück erstatten muss, habe von denen auch schpn ne Aufforderung erhalten Gehaltsabrechnungen zu senden das ixh bereits gemacht habe, aber wie es jetzt läuft finden ich es sehr fragwürdig.

Vielen Dank im Voraus für "konstruktive" und "hilfreiche" Antworten!!!!!!