Ich habe über einen Onlineshop einen Geburtstagszug bestellt. Angekommen ist 1 Tag vor dem Geburtstag leider ein falscher Artikel.

Jetzt wäre dies ja ein Sachmangel und der Verkäufer hätte ein Nachlieferungsrecht. Das bringt mir nun aber nichts mehr, da ich bereits Ersatz besorgen musste.

Kann der Verkäufer in diesem Falle auf die Nachbesserung bestehen?

(Ich sollte laut Onlineshop einen Widerruf formulieren und die Ware auf meine Kosten zurücksenden, damit ich den Kaufpreis erstattet bekomme...)