Hallo, weiss jemand ob es eine "Liebesbeziehung" zwischen einen Betreuerin (Angestellt in einer Werkstatt für behinderte Menschen, Gruppenleiter z..b. M 38 Jahre) und einer Besachäftigten (z.b. 33 Jahre hat keine PPW, Geschäftstüchtig und lebt in einer eigenen Wohnung) erlaubt oder verboten ist. Denn es hat sich seit 2009 mit der Umsetzung von der Inklusion in der Werkstatt einiges verändert. Wir konnten das nicht genau klären in unserem SPZ (Sonderpädägoische Zustazausbildung) Kurs. Fragen: Was ergibt sich daraus es für Rechliche Konsequensen für den oder die Gruppenleiterin Was ergibt sich daraus für Arbeitsrechliche Konsequensen für GL_in Was für Rechtliche und Arbeitsrechtliche hat der oder die Beschäftigter Für euer Anworten Danke ich im Vorraus