Mietvertrag erlaubt die Tierhaltung: In diesem Fall darf der Mieter übliche Haustiere wie Hunde, Katzen oder Vögel halten. Ungewöhnliche Tiere, wie Gift- und Würgeschlangen zählen aber nicht dazu. Der Mietvertrag verbietet die Tierhaltung: Steht im Mietvertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, dann gilt das auch.
Enthält der Mietvertrag aber das uneingeschränkte Verbot jeglicher Tierhaltung, ist diese Vereinbarung unwirksam, weil dann auch Wellensittiche oder Goldhamster verboten wären. Bei dieser unwirksamen Klausel, darf der Vermieter eine Hundehaltung nur dann verbieten, wenn er konkrete Störungen durch das Haustier nachweist.
Wenn der Mietvertrag die Zustimmung des Vermieters verlangt: Steht im Mietvertrag: "Für jede Tierhaltung bedarf es der Zustimmung des Vermieters", dann steht es dem Vermieter grundsätzlich frei, ob er die Tierhaltung duldet oder nicht.
Hält der Mieter verbotenerweise Hund oder Katze, dann darf ihm der Vermieter deswegen allein in der Regel nie kündigen. Weigert sich der Mieter, das Tier abzuschaffen, weil er sich im Recht glaubt, dann muss er auf Unterlassung klagen. Etwas anderes gilt nur, wenn das Tier erheblich stört oder gefährlich ist und der Mieter nichts dagegen tut, obwohl er dazu aufgefordert wurde.