Die Ein-Kind-Politik gilt nur für Chinesen, nicht für die Ausländer in China.

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Ja, ich habe Erfahrung mit so was. Man kann definitiv nicht früher als 50 Tage vor der geplanten Einreise nach China ein Visum beantragen, die Visa for China Center haben recht, denn die arbeiten im Auftrag der Chinesischen Botschaft. Davon abgesehen kannst du nicht einfach ein Visum beantragen und für ein Jahr nach China ziehen. Wenn du ein anderes als das Touristenvisum für 30 Tage haben willst, musst du entweder in China eine Arbeitsstelle bzw. Businesskontakte haben oder studieren oder Angehörige haben.

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  1. Ja, mit dem Einladungsschreiben muss man keine Flüge bei der Visumsbeantragung nachweisen.

  2. Nein, du bekommst nur für den Zeitraum deines Aufenthaltes an der Uni das Visum.

  3. X2 Visa sind nicht automatisch Multiple Entry Visa, die meisten sind wohl nur Single Entry. Angeblich kann man beim zuständigen PSB eine einmalige Wiedereinreisegenehmigung beantragen, aber das habe ich nur vom Hörensagen.

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In Mainland China kann man meines Wissens kein L-Visum beantragen, dazu muss man nach Hongkong ausreisen und dort ein neues Visum ausstellen lassen. Du könntest also nach deiner Reise durch Asien ein paar Tage in HK verbringen und dann von dort aus wieder nach Mainland China einreisen. Ich wäre aber grundsätzlich vorsichtig mit dem Koffer in der Studentenbude, es kommt ab und an vor, dass ein Visumsantrag abgelehnt wird. Ich würde an deiner Stelle nichts in China lassen, was du dringend brauchst.

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Du sollst zu einem Fischer südlich des Riesenfelsentals gehen, der hat eine Perle, die du holen sollst. Der Typ redet nicht viel, deswegen sollst du vorher bei einem Händler/Krämer bei oder in diesem Tal Fischköder kaufen und dem Fischer geben, damit er umgänglich wird. Wie du dann die Perle von ihm kriegst, sollst du dir selber ausdenken.

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Das kommt darauf an: Wenn der Hauptmieter (= dein Sohn) von dem Untermieter mehr Miete verlangt, als er selbst anteilig für dieses Zimmer zahlen muss, dann handelt es sich um Mieteinnahmen, die versteuert werden müssen. Wenn aber nur die Gesamt-Kosten der Wohnung, sprich Miete/Nebenkosten, Strom, Telefon etc. anteilig unter allen Bewohnern der WG aufgeteilt werden, dann sind ja keine Einnahmen vorhanden, die versteuert werden müssten.

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Bei einer Schenkung fällt keine Grunderwerbsteuer an. Da ihr aber nicht mehr verheiratet seid, fällt die Schenkungssteuer sehr viel höher aus als bei Eheleuten. Es müsste jetzt also geprüft werden, ob es günstiger ist, per Kaufvertrag und Grunderwerbsteuer oder per Schenkung und Schenkungsteuer die Sache durchzuführen.

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... que j'ai PRIS.

... impatient de SAVOIR quand vous venez EN Allemagne.

Der Rest ist richtig, allerdings muss es "Je suis impatientE" heißen, wenn du ein Mädchen bist.

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Geht ins Q-Dorf in der Joachimstaler Straße: www.q-dorf.de

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Du sollst deine Hausaufgaben eigentlich allein machen, aber ich gebe dir einen Tipp: Denk mal darüber nach, wie viele deutsche Staaten es 1953 gegeben hat und welches Verhältnis diese zueinander hatten.

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An manchen Unis heißen Sprachlehrkräfte "Lektor/in", aber der klassische Tätigkeitsbereich für Lektoren sind Verlagshäuser. Dort liest ein Lektor (ich nehme jetzt mal nur die männliche Bezeichnung) Texte, die Autoren eingereicht haben, um zu entscheiden, ob diese Texte als Buch in diesem Verlag veröffentlicht werden bzw. ob die Texte/Autoren zum Verlagsprogramm passen. Zum anderen geben Lektoren auch Übersetzungen von Büchern in Auftrag. Die Arbeit des Übersetzers wiederum überprüft der Lektor, sprich er entscheidet, ob die Übersetzung des Textes gelungen ist oder überarbeitet werden muss. Lektoren stehen dabei in einem engen Verhältnis zu Autoren, da sie die Schnittstelle zwischen Verlag und Schriftstellern/Autoren sind. Das sind aber nur die beiden Merkmale, die mir auf Anhieb eingefallen sind, Lektoren machen noch mehr. Steht aber alles immer in Zusammenhang mit Literatur.

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