Hallo und guten Tag,

in 2014 wurde ein Darlehensvertrag abgeschlossen, der Darlehensgeber erhielt 10% p.a. Verzinsung, für den Fall der Aufkündigung. Es gibt keine Regelung über die Rückzahlung lt. Vertrag.

Nun erhalte ich einen Mahnbescheid vom Gericht- obwohl weder eine Zahlungsaufforderung, geschweige denn eine Mahnung vorliegt. Im vergangenen Jahr gab es ldgl. ein kurzes Gespräch, in welchem der Darlehensgeber den Beginn der Rückzahlung erbat.

Es wurde eine Ratenhöhe von 200,00€ mtl. vereinbart. Der Darlehensgeber wurde aufgefordert, seinen Rücktritt schriftlich zu erklären und die erforderlichen Kontodaten zur Verfügung zu stellen. Es wurden weder die Daten mitgeteilt, noch die erbetene Kündigung des Darlehens erklärt.

Statt dessen erhalte ich nun den Mahnbescheid aus heiterem Himmel. M.E. stellt dies einen Missbrauch der Justiz dar. § 286 Abs. 4 BGB sagt klar aus, dass niemand in Verzug sein kann für Umstände, die er nicht zu vertreten hat. Einen Mahnbescheid strenge ich doch nur dann an, wenn der Schuldner sich weigert oder nicht zahlt!?!

Erfüllt dieses Vorgehen den Tatbestand der üblen Nachrede?! ( § 186 STGB)

Welche Möglichkeiten- außer dem Widerspruch habe ich gegen den Darlehensgeber vorzugehen? Unsere Zusammenarbeit musste ich aufkündigen u.a. wegen Manipulation von Rechnungen, was nun aber auch schon ca. 2 Jahre her ist. Der Darlehensgeber fährt sein Unternehmen konsequent vor die Wand und schlägt nun blind um sich.

Vielen Dank für Antworten.