Hallo ihr Lieben,

dürfen ein Mädchen (15) und ihr Freund (17) allein Urlaub machen, sowohl innerhalb Deutschlands, als auch im Ausland? Ich habe versucht, mich ausreichend im Internet zu informieren. Es soll erlaubt sein, auch in einem Hotel einzuchecken usw., solange man die Einverständniserklärung der Eltern hat, am besten buchen die Eltern den Urlaub und kommen mit den Jugendlichen in ein Reisebüro zum buchen. Das war alles nachvollziehbar für mich, bis auf einmal auf einer Website der Einwand kam, ein Mädchen unter 16 dürfe nicht mit einem Jungen Urlaub machen, sie könnten ja Geschlechtsverkehr haben, deshalb muss eine Aufsichtsperson mit. Im entsprechenden Gesetz dazu (laut der Website das "Kuppeleigesetz") ist das aber ganz anders formuliert, denn die Eltern tragen die Verantwortung darüber und laut diesem Gesetz dürften, wenn von den Eltern eingewilligt, das Paar auch zusammen übernachten.

Ich bin total verwirrt und würde gerne wissen, ob das Gesetz einen solchen Urlaub tatsächlich einschränkt oder ob die Seite, die dies behauptet, einfach schlecht informiert ist. Hat das Gesetz denn überhaupt etwas mit einem solchen Urlaub zu tun?

Hier ein Link zum Gesetz:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/foerderung-sexueller-handlungen-minderjaehriger-stgb-verteidigung-im-ermittlungsverfahren_052359.html

Vielen Lieben Dank im Voraus

PS: Ein Auszug aus dieser Website, der mich besonders verwirrt:

Was versteht man unter einer solchen „gröblichen" Verletzung der Erziehungspflicht?

Dies ist allgemein schwierig zu bestimmen, da Eltern in ihrer Erziehung eine gewisse Gestaltungsfreiheit haben. Von einer gröblichen Verletzung kann jedenfalls ausgegangen werden, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der als schlechthin unvertretbar erscheint. Das ist stets der Fall bei der Verschaffung der Gelegenheit zur Prostitution oder prostitutionsähnlichen Betätigungen wie für sog. „Modellagenturen" sowie wenn sich das Vorschubleisten auf ein Kind unter 14 Jahren bezieht. Im Rahmen des Erziehungsprivilegs bleibt es i.d.R., wenn Eltern ihre 15-Jährige Tochter mit deren 17 Jahre altem festen Freund in der Wohnung übernachten lassen.