Hallo, ich absolviere ein Duales Studium und in meinem Ausbildungsvertrag steht, dass ich mich nach der Ausbildung für drei Jahre verpflichten muss im Unternehmen zu arbeiten. Mein Dozent in Recht hat uns jedoch gesagt, dass dieser Paragraph im Vertrag nichtig ist und der Azubi nach seiner Ausbildung nichts zurückzahlen oder "abarbeiten" muss. Leider weiß ich nicht mehr welchen Paragraph im Gesetzbuch er dafür genannt hat.

Könnt ihr mir helfen und mir sagen, ob ich hier richtig oder gar falsch mit der Annahme bin. Meine Ausbildung ist nämlich bald fertig und ich will in meinem neuen Arbeitsvertrag bloß nichts falsches unterzeichnen.

Danke, Malenaa :)