Folgende verzwickte Situation:Die Eheleute A+B leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft seit 1986. Die Eheleute erwerben 1990 gemeinsam ein Haus, sind im Grundbuch auch beide eingetragen. 2005 geht die Firma von Mann B in Insolvenz. Das Haus wird zwangsversteigert und durch Tochter C aus der Zwangsversteigerung herausgekauft. Von 2005 bis 2018 leben die Eheleute A+B gemeinsam unentgeldlich im Haus (eheliche Wohnung), zahlen alle Nebenkosten, halten das Haus instand. Im April 2018 begehrt Frau A die Scheidung von Mann B. Seither läuft das Trennungsjahr. Im Mai kauft Mann B das Haus von Tochter C für 30.000 € und gibt im Notarvertrag Gütertrennung an, dass das Haus nur 70.000 € wert sei (tatsächlicher Wert liegt bei ca. 260.000 €) und dazu noch stark renovierungsbedürftig. Alles falsche Angaben. Um einem Zugewinnausgleich an Frau A zu entgehen räumt er zudem dem Sohn D ein Nießbrauchrecht ein, sodass der Wert des Zugewinnausgleich sich auf gleich Null € bewegt.

War jemand schon in einer solchen Situation bzw. weiss Rat, ob Frau A den Notarvertrag ggfs. anfechten kann aufgrund der falschen Angaben?