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Antwort
@MarceldasOrakel Zwar nicht das Grundgesetzt aber rechtlich trotzdem genau so schwerwiegend. Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention
Das verbietet nicht nur wie oftmals vermutet die Folter sondern eben auch jegliche Art der unangemessen Behandlung :) und dies hier da würde jeder Richter zu stimmen und (insbesondere wenn Abführmittel im Spiel sind) es würden Strafen auf sie zu kommen
Ach ich sehe gerade auch das es ebenfalls im Grundgesetz festliegt unter Art. 1 und 2