So, also am 1.9.2013 beginnt meine Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation bei der DB. Mein Ausbildungsvertrag kam an und darin steht, der Betrieb benötigt eine ärztliche Bescheinung, bei nicht volljährigen Azubis (von der Jugenduntersuchung letzten Jahres die ist verloren gegangen).

Die Frage ist, muss ich eine ärztliche Bescheinigung trotzdem mitsenden, auch wenn ich zum Ausbildungsbeginn schon seit knapp 2 Monaten volljährig bin?

Falls ja, ist diese gespeichert und lässt sich diese erneut abholen? Oder muss diese neu ausgestellt werden bzw. muss ich neu untersucht werden, falls ja, an welchen Arzt kann man sich wenden? Meine Hausärztin macht das nämlich NICHT, da sie nicht die richtigen Schulungen etc. dafür hat.