Hallo, ich habe meine Eigentumswohnung zum 01.11.08 verkauft. Vorher habe ich auf anraten unseres Hausverwalters eine Ablesung sämtlicher Verbräuche machen lassen, damit der wir einen "sauberen Übergang" haben. Jetzt hatte ich mit unserem ehemaligen Verwalter telefoniert und mal nach der Nebenkostenabrechnung 2008 gefragt. Die Antwort war sehr überraschend für mich. Angeblich habe ich als "Ex Eigentümer" nichts mehr mit der Wohnung und Ihm zu tun. Mein Guthaben hat der neue Eigentümer überwiesen bekommen, das wäre so nach "Wohnungseigentumsrecht" und ich müßte mich an den aktuellen Eigentümer wenden und mein Guthaben einfordern, hätte aber keine rechtliche Grundlage falls im Kaufvertrag nichts vereinbart ist . Ist das wirklich so?? Wer weiß Rat? VielenDank