Ja, sofern es zu Sex kommt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter\_14\_Jahre
Mit Ausnahme der nachfolgend genannten Sonderfälle liegt das Schutzalter in Deutschland gemäß § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland als sexueller Missbrauch von Kindern generell verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich
jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar. Es gab
im Jahre 2003 über 2800 aufgrund von § 176 StGB verurteilte Personen.
Sex mit einer 12-jährigen (oder 13-jährigen) ist strafbar, wenn der andere 14 oder älter ist.